Leistung 06 / 08

Bauleitung.

Ihr Vertreter auf der Baustelle.

Was wir machen

Bauleitung im Sinne der Bauordnung ist nicht „der Bauleiter, der für die Baufirma arbeitet”. Es ist die Vertretung des Bauherrn — die Person, die schaut, dass das ausgeführt wird, was beauftragt wurde. Diese Rolle bekleidet der konzessionierte Baumeister.

S.A.G. Bau übernimmt für Bauherren in Wien und Niederösterreich die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA): wir kommen mehrmals pro Woche auf Ihre Baustelle, prüfen Ausführungsqualität, kontrollieren Mengenaufmaße, koordinieren Gewerke, dokumentieren Bautagebuch — und sind Ihre Stimme gegenüber der ausführenden Baufirma.

Sinnvoll besonders bei: Großvorhaben mit mehreren Gewerken, wenn Sie als Bauherr berufstätig und nicht täglich auf der Baustelle sind, bei Streitfällen mit der ausführenden Firma, oder wenn Sie eine zweite Meinung zur Bauqualität wollen.

Im Umfang

  • 01Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) gemäß ÖNORM B 2110
  • 02Mehrfach-wöchentliche Baustellen-Begehungen
  • 03Mengenaufmaß und Rechnungsprüfung
  • 04Gewerke-Koordination
  • 05Mängel-Dokumentation und -Verfolgung
  • 06Schriftliches Bautagebuch
  • 07Endabnahme und Mängellisten-Bearbeitung

Ablauf

So gehen wir vor.

  1. 01 — Auftragsklärung

    Welche Leistungen genau? Reine ÖBA oder erweiterte Bauleitung mit Vertragsmanagement? Schriftlicher Auftrag.

  2. 02 — Plan- und Vertrags-Sichtung

    Wir lesen Pläne, Leistungsverzeichnis, ÖNORM-relevanten Vertrag — bevor wir auf die Baustelle gehen.

  3. 03 — Laufende ÖBA

    Begehungen 2–3× pro Woche je nach Bauphase. Bautagebuch, Mängelprotokolle, Foto-Dokumentation.

  4. 04 — Rechnungs- und Aufmaß-Kontrolle

    Jede Teilrechnung wird gegen das Aufmaß geprüft — fairer Schutz vor Überzahlung.

  5. 05 — Endabnahme

    Förmliche Endabnahme mit detaillierter Mängelliste. Begleitung der Mängel-Behebung.

Häufige Fragen

  • Was kostet eine Bauleitung in Wien?

    Bauleitung wird üblicherweise als Prozentsatz der Bausumme berechnet (3–5 % bei Wohnbau) oder als Pauschale je Bauphase. Bei kleineren Projekten auch als Stundensatz (90–120 €/h). Genaue Konditionen je nach Projektumfang im Erstgespräch.

  • Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer-Bauleitung und ÖBA?

    Generalunternehmer-Bauleitung arbeitet FÜR die ausführende Firma. ÖBA (Örtliche Bauaufsicht) arbeitet FÜR den Bauherrn. Das sind zwei unterschiedliche Interessen — ein guter Bauherr beauftragt deshalb beide getrennt.

  • Macht S.A.G. Bau auch Bauleitung für Projekte, die nicht von uns ausgeführt werden?

    Ja. Bauleitung im Auftrag des Bauherrn ist eine eigenständige Leistung. Wir können auch Projekte begleiten, bei denen die Ausführung an eine andere Firma vergeben wurde — das ist sogar der Normalfall der ÖBA.

  • Wie oft kommt der Bauleiter auf die Baustelle?

    Bei aktiver Bauphase mit mehreren Gewerken: 2–3× pro Woche. Bei Pausenphasen weniger. Anwesenheitspflicht bei kritischen Phasen: Betonage, Statik-relevanten Eingriffen, Endabnahme.

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